Kassenärztliche Leistungen
Liebe Patientinnen und Patienten,
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es strenge Vorgaben, welche Leistungen überhaupt bezahlt werden dürfen. Dies ist der Grund dafür, dass sie nicht jede Leistung und jedes Rezept erhalten, das sie gerne hätten.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot
Der Gesetzgeber hat das Gesundheitssystem im wesentlichen im Sozialgesetzbuch geregelt. Darin ist auch festgelegt, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
"Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Aus diesem Gesetz ergibt sich, weshalb viele Leistungen, die Patienten in der Praxis von mir wünschen schlicht und ergreifend von mir als Kassenarzt nicht verordnet werden dürfen. Die gilt sowohl für Medikamente, für die es oft günstige Generika=Nachahmerpräparate mit gleichem Wirkstoff gibt, als auch für andere Leistungen wie z.B. Krankengymnastik oder Hilfsmittel, z.B. Blutdruckmessgeräte.
Politiker erwecken in der Öffentlilchkeit gerne den Eindruck, die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland gewährleisteten eine optimale Versorgung der Versicherten.
Leider haben die Politiker dies aber nicht in das Gesetz geschrieben.
Daher müssen wir als Ärzte=Leistungserbringer für nicht notwendige Leistungen die Bezahlung durch den Patienten verlangen bzw. dürfen solche Leistungen nicht verordnen. Tun wir es doch, werden wir für die Kosten in Form eines Regresses haftbar gemacht, das heisst der Arzt bezahlt dafür. Diese Regresse werden tatsächlich jedes Jahr und nach meinem Eindruck in den letzten Jahren häufiger eingetrieben.
Diese Website ersetzt keinen Arztbesuch!